Ratgeber · Mai 2026
Tagesgeld und Steuern – Zinsen korrekt versteuern
Zinserträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Wer den Freistellungsauftrag richtig einsetzt und Auslandsbanken steuerlich sauber abwickelt, vermeidet Doppelbesteuerung und Nachzahlungen.

Wie werden Tagesgeldzinsen besteuert?
Zinserträge gehören in Deutschland zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer sowie – wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind – 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.
Deutsche Banken führen diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab, sobald Zinsen gutgeschrieben werden. Sie selbst müssen sich um nichts kümmern – Ihre Zinsen kommen netto auf dem Konto an.
Voraussetzung: Sie haben entweder keinen Freistellungsauftrag erteilt oder Ihre Zinsen überschreiten den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung).
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 € pro Person und Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei – allerdings nur, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls führt die Bank die Steuer automatisch ab, und Sie holen sie sich erst über die Steuererklärung zurück.
Sie können den Pauschbetrag flexibel auf mehrere Banken verteilen. Wer beispielsweise drei Tagesgeldkonten parallel führt, splittet den Freibetrag entsprechend der erwarteten Zinserträge – etwa 600 € bei der einen Bank, 300 € und 100 € bei den anderen.
Wichtig: Achten Sie darauf, in Summe nicht mehr als 1.000 € freizustellen. Andernfalls drohen Rückfragen vom Finanzamt.
Quellensteuer bei ausländischen Banken
Bei Tagesgeldkonten im EU-Ausland gelten besondere Regeln. Manche Länder behalten Quellensteuer ein, die der dortigen Abgeltungsteuer entspricht. Diese Quellensteuer kann bis zu 30 % betragen – wird aber per Doppelbesteuerungsabkommen meist auf 15 % begrenzt.
Die einbehaltene Quellensteuer können Sie sich über Ihre deutsche Einkommensteuererklärung anrechnen lassen. Sie zahlen damit faktisch nur einmal Steuern – auch wenn der Weg über zwei Länder etwas Aufwand bedeutet.
Vorteil deutscher Banken: Bei deutschen Banken übernimmt die Bank die komplette Steuerabwicklung. Bei Auslandsbanken müssen Sie selbst aktiv werden – das ist über Anlage KAP der Steuererklärung aber mit überschaubarem Aufwand möglich.
Anlage KAP – wann müssen Sie sie ausfüllen?
Die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung wird relevant, wenn Sie Zinserträge bei Banken im Ausland erzielt haben, der Sparerpauschbetrag überschritten wurde und keine Freistellung erteilt war oder Sie eine Günstigerprüfung beantragen möchten.
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – etwa bei Studenten, Rentnern mit geringen weiteren Einkünften oder in Jahren mit besonders niedrigem Einkommen. In diesen Fällen wird die Abgeltungsteuer durch Ihren niedrigeren persönlichen Satz ersetzt, und Sie bekommen die Differenz erstattet.
Für die meisten Sparer mit ausschließlich deutschen Tagesgeldkonten ist die Anlage KAP nicht erforderlich – die Bank erledigt alles.
Praktische Steuer-Tipps
Erteilen Sie immer einen Freistellungsauftrag, wenn Sie unter dem Pauschbetrag bleiben werden. Sonst zinst die Bank Ihr Geld an das Finanzamt vor.
Verteilen Sie den Pauschbetrag dort, wo Sie tatsächlich Zinsen erwarten – nicht pauschal auf jedes Konto.
Bewahren Sie Steuerbescheinigungen Ihrer Banken auf. Diese erhalten Sie automatisch zu Jahresbeginn und benötigen sie eventuell für die Anrechnung von Quellensteuer.
Weiterführend: Tagesgeld-Vergleich und Tagesgeldrechner.