Ratgeber · Mai 2026
Freistellungsauftrag fürs Tagesgeld – so machen Sie es richtig
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Tagesgeldzinsen bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Wer mehrere Konten parallel führt, sollte den Pauschbetrag clever aufteilen.

Was ist ein Freistellungsauftrag genau?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe eines bestimmten Betrags nicht an das Finanzamt abzuführen. Ohne diesen Auftrag zinst die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) ab und überweist Ihnen nur den Nettobetrag.
Der Freistellungsauftrag ist kein Steuersparmodell, sondern ein verwaltungstechnischer Vorgang: Er sorgt dafür, dass der gesetzlich zustehende Sparerpauschbetrag direkt bei der Auszahlung berücksichtigt wird – statt erst über die Steuererklärung.
Fehlt der Freistellungsauftrag, holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurück. Der Aufwand ist zwar überschaubar, aber unnötig.
Höhe des Sparerpauschbetrags
Seit dem Steuerjahr 2023 liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 € pro Person und Kalenderjahr. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt er sich auf 2.000 €.
In diesem Rahmen bleiben sämtliche Kapitalerträge steuerfrei: Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparbüchern ebenso wie Dividenden, Zinserträge aus Anleihen und realisierte Kursgewinne aus Aktien oder ETFs.
Wer beispielsweise 30.000 € zu 3,5 % im Tagesgeld liegen hat, erzielt im Jahr rund 1.050 € Zinsertrag – knapp über dem Pauschbetrag. Die ersten 1.000 € bleiben steuerfrei, auf die restlichen 50 € fällt Abgeltungsteuer an.
Auf mehrere Banken aufteilen
Wer mehrere Konten parallel führt, kann den Freibetrag flexibel verteilen. Faustregel: Verteilen Sie den Pauschbetrag in dem Verhältnis, in dem Sie Zinserträge erwarten.
Beispiel: Sie haben 40.000 € auf Konto A (Aktionszins 3,5 %) und 20.000 € auf Konto B (Bestandskundenzins 1,5 %). Erwartete Erträge: 1.400 € auf A, 300 € auf B. Sinnvolle Aufteilung: 800 € Freistellung bei A, 200 € bei B.
Wichtig: In Summe dürfen Sie den Pauschbetrag nicht überschreiten. Andernfalls erhält das Finanzamt eine Meldung, und Sie müssen die Differenz nachzahlen.
Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?
Bei jeder Bank gibt es im Online-Banking einen entsprechenden Menüpunkt – meist unter 'Steuern', 'Postfach' oder 'Service'. Sie geben den Betrag ein, der von dieser Bank steuerfrei behandelt werden soll, und bestätigen mit einer TAN.
Alternativ können Sie den Freistellungsauftrag auch postalisch oder per ausgefülltem Formular einreichen. Das funktioniert immer – ist aber langsamer.
Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Tag der Einrichtung und bleibt bis auf Widerruf oder Änderung bestehen. Ein einmaliges Setup reicht in der Regel für Jahre.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Vergessen, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Folge: Bank führt automatisch Steuer ab, Sie holen sich zu viel Gezahltes über die Steuererklärung zurück. Lästig, aber kein finanzieller Schaden.
Fehler 2: Pauschbetrag wird in Summe überschritten. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält von allen Banken Meldungen und gleicht ab. Folge: Nachzahlungsbescheid plus Zinsen.
Fehler 3: Pauschbetrag wird nicht angepasst, obwohl Konten geschlossen oder eröffnet werden. Lösung: Einmal pro Jahr alle Freistellungsaufträge prüfen und an die aktuelle Vermögensverteilung anpassen.
Weiterführend: Tagesgeld-Vergleich und Tagesgeldrechner.